Verschiedene Brauer-Typen

Der Hausbrauer
Die Tradition des Hausbrauens im Kommunbrauwesen, die früher besonders im nördlichen Teil Bayerns stark vertreten war, hat bis in die heutige Zeit, wenn auch nur in einem stark geschrumpften Umfang, überlebt. Außer in Bayern lassen sich Hausbrauer auch in den neuen Bundesländern finden. Dieser Braurechts-Tradition verwandt sind die schwäbischen ‚Mosterer‘ (NN, 14.02.91).
Bevor auf die Hausbrauer näher eingegangen werden soll, ist es notwendig die Begriffe Alt- und Neubrauer und die Unterschiede zwischen den beiden Hausbrauertypen zu erläutern.
Der Altbrauer
Das Altbraurecht liegt geschichtlich darin begründet, dass es einzelnen Familien seit alters her erlaubt ist, das für den Eigenbedarf benötigte Bier selbst zu brauen. Früher gab es zu diesem Zweck die bereits erwähnten Kommunbrauhäuser, in denen die Berechtigten in einer bestimmten Reihenfolge ihr Bier brauen konnten (Berg 1984, S. 23f). Gewohnheitsrechte, wie beispielsweise das Hausbraurecht, wurden später von den Landesherren den Bürgern verliehen und rechtlich festgeschrieben. Damit konnten sie von Generation zu Generation weitergegeben oder verpachtet werden und sind bis heute gültig.
Zu den Altbrauern, die auch als Althausbrauer bezeichnet werden, zählen alle Personen, denen das Hausbraurecht bis 1930 verliehen wurde. Voraussetzung zum Erwerb des Hausbraurechts war es, dass das Bier aus selbstangebauter Gerste gebraut werden musste. Im Aischgrund soll das Altbraurecht nicht nur an den eigenen Gersteanbau geknüpft gewesen sein, sondern auch an die private Hopfenproduktion. Als weitere Voraussetzung galt das Vorhandensein eines Felsenkellers für die ordnungsgemäße Lagerung.
Der Neubrauer
Neubrauer haben nicht wie die Altbrauer aus der Tradition heraus gewachsene Rechte, sondern ihre Rechte sind vom Zollamt abhängig. Seit 1930 ist es nicht mehr möglich Altbrauer zu werden. Dennoch besteht für jeden, der einen großen Bierdurst hat, die Möglichkeit, Neubrauer zu werden. Im Prinzip muss man nur im Besitz eines Bierfasses sein, dass man sich von einer Brauerei so oft man will, füllen lässt.
Die heutige Situation
Der bayerische Hausbrauerverband zählte 1991 ca. 18.000 noch aktive Alt- und Neubrauer, die allen Widrigkeiten des modernen Steuer- und Paragraphendschungels zum Trotz ihr traditionelles Braurecht auch weiterhin betrieben. In den letzten Jahrzehnten ist aber die Zahl der Alt- und Neubrauer stark zurückgegangen. Die meisten besitzen zwar noch ihre Braurechte, aber nutzen sie schon längst nicht mehr. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen. Die letzten Kommunbrauhäuser wurden fast ausnahmelos in den ersten Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg geschlossen, so dass die Hausbrauer auf die ortsansässigen, kleinen Brauereien ausweichen mussten, die aber ihrerseits im Zuge des Brauereisterbens ebenfalls immer weniger wurden.
Heutzutage sind zum Bezug von Hausbräu keine besondere Rechte mehr erforderlich. Wohl deswegen ist der Bayerische Hausbrauerverband in Staffelstein im Bayerischen Bauernverband Lichtenfels aufgegangen.
Hausbräu wird heute in der örtlichen Brauerei gebraut. Es wird beim Bierfassen als Jungbier in eigenen Fässern abgeholt und zu Hause im Keller oder an einem anderen kühlen Ort zum Reifen aufgestellt. Die ungesteuerte Nachgärung und eine Vielzahl von Hausrezepten sorgen für ein breites Spektrum von Geschmacksvarianten eines ursprünglich gleichen Bieres.
Die Tradition des Hausbrauerfassens wird in Höchstadt von beiden ortsansässigen Brauereien immer noch gepflegt.
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